Revisionssichere Langzeitarchivierung einfach gemacht mit FileLock
Keine Umstellung Ihrer IT-Struktur, kein Eingriff in die Arbeitsabläufe: Die WORM-Software integriert sich nahtlos in Ihr bestehendes System.
Keine Umstellung Ihrer IT-Struktur, kein Eingriff in die Arbeitsabläufe: Die WORM-Software integriert sich nahtlos in Ihr bestehendes System.
Archivieren Sie Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften? Der Umgang mit Geschäftsdokumenten unterliegt in Deutschland strengen Regelungen: Nach den Richtlinien des HGB, den GoBD und weiteren steuerrechtlichen sowie handelsrechtlichen Vorgaben sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Daten revisionssicher zu archivieren.
FileLock ist die ideale Lösung, um Ihre Unternehmensdokumente GoBD-konform zu archivieren. Denn die Software macht revisionssichere Langzeitarchivierung für Sie einfach, kostengünstig und flexibel.
FileLock ermöglicht eine einfache & revisionssichere Archivierung nach Ländervorschriften (KPMG-zertifiziert: SEC 17a-4(f) etc.)
Installationen sind sowohl unter virtuellen Maschinen als auch auf komplexen Clusterstrukturen möglich
FileLock ist sowohl Applikations- als auch Hardwareunabhängig
Mit FileLock kann die bestehende IT-Infrastruktur weiterhin genutzt werden
Compliant Replizierung als Standard Funktionalität beinhaltet
FileLock ist einfach installierbar. Leicht bedienbar und integriert sich nahtlos in bestehende Softwareumgebungen
Sprechen Sie mit unseren Experten
und lassen Sie sich individuell beraten!
Warum wird FileLock benötigt?
FileLock ist darauf ausgelegt, Compliance- und Governance-Anforderungen wie die strengen Vorschriften für Aktiengesellschaften oder das Handelsgesetzbuch (HGB), die GoBD sowie weitere steuer- und handelsrechtliche Anforderungen zu erfüllen. FileLock stellt sicher, dass Unternehmen, die zur Archivierung elektronischer Daten verpflichtet sind, dies einfach handhabbar und revisionssicher machen können und Unzulänglichkeiten vermeiden, die zu Bußgeldern in Millionenhöhe führen können.
Wie wird FileLock implementiert?
Zur Implementierung von FileLock brauchen Sie Ihre IT-Struktur nicht anzupassen. Die bestehende Struktur kann weiterhin genutzt werden, wodurch Sie nicht nur Zeit, sondern auch Kosten für das Storage-Management sparen. Zudem integriert sich FileLock nahtlos in bestehende Software-Umgebungen, sodass sämtliche Anwendungen ohne Anpassungen weiterhin genutzt werden können – darunter etwa das Systemmanagement, das Backup, der Virenscanner sowie die Accounting- oder Virtualisierungs-Software. Einmal integriert, speichert FileLock neue Daten automatisch revisionssicher ab.
Einfach, kostengünstig und flexibel – Simplify compliant archiving mit FileLock!
Wie funktioniert die revisionssichere Archivierung mit FileLock?
FileLock verwandelt jedes Volume in einen WORM-Speicher, und Daten, die auf dieses Volume geschrieben werden, werden automatisch in unveränderlicher Form gespeichert. Die Arbeitsabläufe der Benutzer werden nicht beeinträchtigt, und die Benutzer können über das Filesystem und Anwendungen auf die Daten zugreifen. Sie können jedoch während der festgelegten Aufbewahrungszeit keine Änderungen an den Daten vornehmen. Erst nach Ablauf dieser Zeit ist es möglich, die Daten wieder zu löschen oder zu ändern. So wird sichergestellt, dass die Daten entsprechend den Anforderungen aufbewahrt werden und ein unberechtigter Zugriff auf archivierte Daten verhindert wird.
Schützt FileLock lediglich neue Dokumente?
Nein, FileLock schützt neue Dokumente und bestehende Daten, die sich bereits auf dem Volume befinden. FileLock schützt Daten revisionssicher, ohne bestehende Systeme und Prozesse zu beeinträchtigen.
Die FileLock-Software ist skalierbar und läuft sowohl auf Standard-Windows-Servern als auch auf virtuellen Maschinen.
Gibt es einen Download für das Rechtsgutachten?
Die Software FileLock zur elektronischen Datenarchivierung nach gesetzlichen Vorschriften wurde von KPMG begutachtet und entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zertifiziert. Das Rechtsgutachten für FileLock können Sie unter folgendem Link „FileLock Gutachten“ herunterladen.
FileLock kostenlos testen
Überzeugen Sie sich selbst: Laden Sie FileLock jetzt herunter und testen Sie kostenlos und unverbindlich für 60 Tage. Die 60-tägige Testlizenz startet beim Anlegen eines WORM-Volumens.
Nach Ablauf der Testphase haben Sie die Wahl:
Sind Sie überzeugt und möchten FileLock weiterhin nutzen?
Dann erwerben Sie die Software und erhalten somit eine aktuelle und zeitlich unbegrenzte Lizenz.
Sie möchten FileLock nicht erwerben?
Dann löschen Sie einfach Ihre Testpartition, um diesen Plattenplatz wieder nutzen zu können.
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der 60-tägigen Test-Frist kein Zugriff auf die Daten mehr möglich ist. Diese können dann weder verändert, noch gelesen werden.
Laden Sie jetzt FileLock für Windows herunter:
Lizenzvertrag
Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für die Software „FileLock (FL)“ von GRAU DATA
ZUR BEACHTUNG
Der vorliegende Lizenzvertrag der GRAU DATA GmbH regelt die Verwendung der o. g. Software. Wenn Sie die Software verwenden, erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einverstanden. Wenn Sie keinen anderen Vertrag mit der GRAU DATA GmbH abgeschlossen haben, gelten die folgenden Lizenzbestimmungen für das Recht zur Benutzung dieser Software.
LIZENZGEWÄHRUNG
Die GRAU DATA GmbH gewährt Ihnen eine nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz auf das Recht, die Software zu verwenden. Ihnen ist nicht erlaubt, die Software zu verändern oder die Lizenz bzw. entsprechende Kontrollfunktionen auszuschalten. Wenn Sie eine Lizenz für mehrere Benutzer besitzen, ist es nur der maximalen Anzahl autorisierter Benutzer erlaubt, die Software gleichzeitig zu verwenden. Der Lizenznehmer übernimmt die Verantwortung, das Programm wie vorgesehen einzusetzen, einschließlich der Installation, der Programmanwendung sowie der Programmergebnisse. Alle Rechte, die nicht speziell durch diese Lizenz gewährt werden, sind ausdrücklich der GRAU DATA GmbH vorbehalten.
EIGENTUMSRECHT
Sie stimmen zu, dass diese Software das Eigentum der GRAU DATA GmbH bleibt, und dass Sie nur eine Lizenz zur Verwendung dieser Software besitzen. Die GRAU DATA GmbH behält das Eigentumsrecht an allem, was zu dieser Software gehört, an Softwarekopien sowie verwandten Materialien.
KOPIEN UND ANPASSUNGEN
Unter der Voraussetzung, dass sie nur für Ersatz- oder Archivierungs-Zwecke verwendet wird und Sie im Besitz der Sicherheitskopie bleiben, dürfen Sie eine Sicherheitskopie der Software anfertigen und behalten. Dabei müssen alle Information des Originaletiketts (einschließlich des Namens der Software, der Seriennummer und jeglicher Urheberrechtsvermerke) auf das Etikett der Kopie übertragen werden. Ihnen ist nicht erlaubt, die Software in ein öffentliches Netz zu kopieren, zu verleihen, zu vermieten, die Lizenz weiter zu geben, im Timesharing zu nutzen sowie die Software oder das Handbuch zu verkaufen.
EINSCHRÄNKUNGEN
Jegliche Veränderung, Nachentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist ohne die schriftliche Erlaubnis der GRAU DATA GmbH ausdrücklich verboten. Es ist nicht erlaubt, die Software zu decodieren, es sei denn, die Decodierung ist ein Teil der Softwarefunktionalität. In einigen Ländern ist eine eingeschränkte Disassemblierung oder Dekompilierung ohne Genehmigung zugelassen. Bitte fragen Sie die Rechtsabteilung der GRAU DATA GmbH, wenn Sie mehr Information darüber wünschen.
ÜBEREIGNUNG
Die Software oder/und dieser Lizenzvertrag darf/dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der GRAU DATA GmbH an Dritte weitergegeben oder übereignet werden. Wurde eine solche Zustimmung gegeben und Sie geben die Software und/oder den Lizenzvertrag weiter oder übereignen diese(n), dann müssen Sie gleichzeitig jede Kopie der Software sowie die Begleitpapiere übergeben, und der Empfänger muss dem Lizenzvertrag zustimmen.
BEENDIGUNG
Dieser Lizenzvertrag endet automatisch, wenn die obigen Bestimmungen verletzt werden. Wenn Ihr Recht, die Software zu nutzen, aus irgendeinem Grund endet, müssen alle Kopien dieser Software sowie jede Ihnen zur Verfügung gestellte Dokumentation gelöscht und zerstört werden.
EXPORTBESCHRÄNKUNGEN
Sie stimmen zu, dass Sie die Software oder Begleitdokumentation oder jegliche zugehörigen Dienstprogramme in Übertretung anwendbarer Gesetze oder Regelungen weder ausführen noch wieder einführen werden. Ein Nichterfüllen dieser Vereinbarung beendet automatisch Ihr Lizenzrecht und kann Sie für gesetzliche Schäden, die der GRAU DATA GmbH entstehen, verantwortlich machen.
BESCHRÄNKTE GARANTIE UND BESCHRÄNKUNG VON RECHTSMITTELN
Die Software wird „so wie sie ist“ ohne jede Garantie, weder einer ausdrücklich aufgeführten noch einer unausgesprochen enthaltenen, zur Verfügung gestellt, insbesondere ohne Gewährleistung der allgemeinen Gebrauchsfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Es wird, ohne das Vorstehende zu beschränken, keine Garantie dafür übernommen, dass die Software Ihren Anforderungen entsprechen oder kompatibel zu anderer Software oder Hardware sein wird. In keinem Fall wird die GRAU DATA GmbH für Gewinnverlust, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Daten oder sonstiger Geschäftsinformationen oder andere Vermögensschäden verantwortlich sein, insbesondere nicht für den Schadensersatz von Neben- und Folgekosten oder anderer Schäden. Die Software wurde ausschließlich auf private Kosten entwickelt. Die Software und die Dokumentation werden als „Kommerzielle Computersoftware“ definiert und lizenziert.
GRAU DATA GmbH
Marie-Curie-Straße 19
D-73529 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +49-7171-187-0
Lizenzverwaltung
FileLock Systemzeit verifizieren
Ab Version 2.2.6 arbeitet FileLock mit einem neuen Verfahren, um die Systemzeit auf dem FileLock-System und dem verwalteten Speichervolumen zu prüfen. Es funktioniert nach dem Prinzip Uhrenvergleich: Um das FileLock-System mit einem verifizierten Zeitserver zu vergleichen und synchronisieren, benötigt Ihr lokaler FileLock Zeit-Service den hier zur Verfügung gestellten Schlüssel.
Bitte kopieren Sie den folgenden Schlüssel in das Fenster „Apply TimeSync Key“ der FileLock GUI:
Rechtsgutachten durch KPMG
Die Software FileLock zur elektronischen Datenarchivierung nach gesetzlichen Vorschriften wurde von KPMG begutachtet und entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zertifiziert. Das Rechtsgutachten für FileLock können Sie unter folgendem Link „FileLock Gutachten“ herunterladen.